검찰은 법원과 함께 형사사법기능을 분담하고 있지만, 검찰권은 행정권에 속하고, 본질적으로 정치적 속성을 지닌다. 따라서 검찰은 준사법기관으로서 독립성을 보장 받고 객관의무를 부담하지만 법무부장관의 지휘·감독을 받을 수밖에 없고, 조직 내에서는 상급자의 지휘·감독이 존재할 수밖에 없다. 이때 검사의 독립성과 객관의 무는 검사제도의 핵심이자 헌법적 가치를 가지기 때문에, 행정기관으로서의 지위에서 나오는 검사에 대한 내·외부적 지휘·감독권은 제한적으로만 행사되어야 한다.
우선 법무부장관의 지휘·감독권은 검찰권에 대한 민주적 통제에 근거한 것이지만 검사의 독립성과 객관의무를 침해하지 않는 한계 내에서만 행사될 수 있다. 따라서 장관은 검찰총장을 통해 검찰을 일반적으로만 지휘·감독할 수 있고, 구체적 사건과 관련해서는 지휘·감독할 수 없다고 해야 한다. 구체적 사건에서의 검찰권 남용에 대한 통제는 그것에 대한 사법심사 가능성의 보장을 통해 달성되어야 한다. 다만 민주적 통제를 근거로 법무부장관의 구체적 지휘권이 행사될 수 있다고 한다면, 그것은 보충적이어야 한다. 이외에 검사의 법무부 파견의 관행은 독립성 보장에 장애가 되므로 폐지되거나 가능한 한 억제되어야 한다. 다음으로 검찰 내의 지휘·감독 관계는 개개 검사의 독립성과 객관의무를 침해하지 않는 한계 내에서 형성되어야 한다. 우선 현재 사실상 사문화되어 있는 이의제기권이 실질적으로 보장되어야 한다. 이를 위해 그 행사의 절차와 형식이 법률에 구체적으로 규정될 필요가 있고, 이때 각급 검찰청 장의 직무이전권의 행사방법이 부분적으로 제한될 필요가 있다. 다음으로 현재 검찰 내 지휘·감독 체계에서 배제되어 있는 고검장의 역할이 재고될 필요가 있다. 견제와 균형의 원리에 따라 고검장 역할의 재고를 통해 검찰총장의 권한을 분산시킬 필요가 있다.
Die Staatsanwaltschaft (im Folgenden mit “StA” abgekürzt) teilt sich die Strafrechtspflege mit den Gerichten funktionell, aber zählt zur Exekutive und ihre Rechte sind im Wesentlichen eine Macht mit politischen Eigenschaften. Daher ist die StA als Quasi-Rechtspflegeorgan bzw. gerichtsähnliche Institution unabhängig und zu Neutralität und Objektivität verpflichtet, unterliegt jedoch zwangsläufig der Leitung und Aufsicht der Regierung (Justizminister) und der Weisung und Aufsicht des Vorgesetzten innerhalb der Organisation. Dabei ist die Unabhängigkeit und die Pflicht zur Objektivität der StA der Kern der Institution und hat einen verfassungsmäßigen Wert. Somit müssen die internen und externen Rechte der Leitung und Aufsicht für die StA, die aus ihrer Position als Verwaltungsbehörde hervorgegangen sind, begrenzt werden und insb. das Leitungs- und Aufsichtssystem innerhalb der Organisatin sollte nach dem Prinzip der checks-and-balances aufgebaut werden.
Zuerst beruht die Befugnis des Justizministers zur Aufsicht und Anweisung auf der demokratischen Kontrolle gegenüber der StA, kann aber nur in Grenzen ausgeübt werden, die die Unabhängigkeit und die Pflicht zur Objektivität nicht beeinträchtigen. Daher sollte der Minister die StA nur im Allgemeinen durch den Generalstaatsanwalt leiten und anweisen können, nicht aber in bestimmten Fällen. Es ist angemessener, dass der Amtsmissbrauch der StA im EinzelFall durch die Gewährleistung der Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung kontrolliert wird. Wenn jedoch das Weisungsrecht des Ministers im Einzelfall auf der Grundlage demokratischer Kontrolle nicht abgeschafft werden kann, sollte das dann nur ergänzend ausgeübt werden.
Zum anderen sollte die Leitung und Aufsicht innerhalb der StA so ausgestaltet werden, dass die Unabhängigkeit und die Pflicht zur Objektivität des einzelnen Staatsanwalts nicht beeinträchtigt werden. Zunächst sollte das Einspruchsrecht nach § 7 Abs. 2 K-Staatsanwaltschaftsgesetzt (im Folgenden mit “K-StAG” abgekürzt) praktisch gewährleistet werden. Dazu müssen das Verfahren und die Form der Ausübung des Rechts gesetzlich festgelegt werden, und hierbei ist die Art und Weise der Ausübung des Rechts der Beuftragung eines anderen Staatsanwalts (Substitutionsrechts) des ersten Beamten der StA auf jeder Stufe nach § 7a Abs. 2 K-StAG teilweise einzuschränken. Danach ist die Rolle des Behördenleiters der Oberstaatsanwaltschaft nachzudenken, der derzeit aus dem Leitungs- und Aufsichtssystem zwischen den staatsanwaltlichen Behördenleitern ausgeschlossen ist. Heute ist die südkoreanische StA praktisch eine zentralisierte Organisation mit dem Generalstaatsanwalt an der Spitze und nur seine Unabhängigkeit wird gewährleistet. Nach dem Prinzip der checks-and-balances sollten seine Befugnisse durch ein Überdenken der Rolle der Behördenleiter der Oberstaatsanwaltschaft verteilt werden.
Seit der Demokratisierung in Südkorea ist der Einfluss der politischen Macht auf die StA zumindest nach außen hin ziemlich verschwunden. Jedoch ist das Vertrauen der Bürger in die StA immer noch niedrig, und die Legitimität ihrer Rechtsausübung in sozial wichtigen Fällen wird häufig umstritten. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Gewährleistung ihrer politischen Neutralität und Unabhängigkeit gesetzlich noch unvollständig ist, aber eher ist die eigene geschlossene Organisationskultur der koreanischen StA eine grundlegendere Ursache. Insb. wird die Unabhängigkeit der einzelnen Staatsanwälte vernachlässigt. Da die Unabhängigkeit des Staatsanwalts den Kern des Systems bildet und verfassungsrechtlichen Wert hat, ist eine Vielzahl von Diskussionen erforderlich, um die Unabhängigkeit des einzelnen Staatsanwalts innerhalb der Organisation zu gewährleisten.
UCI(KEPA)
I410-ECN-0102-2022-300-000911449
간행물정보
: 사회과학분야 > 법학
: KCI등재
:
: 계간
: 1226-8879
:
: 학술지
: 연속간행물
: 1973-2022
: 1154
저작권 안내
한국학술정보㈜의 모든 학술 자료는 각 학회 및 기관과 저작권 계약을 통해 제공하고 있습니다.
이에 본 자료를 상업적 이용, 무단 배포 등 불법적으로 이용할 시에는 저작권법 및 관계법령에 따른 책임을 질 수 있습니다.
개인회원가입으로 더욱 편리하게 이용하세요.
아이디/비밀번호를 잊으셨나요?