사실적시 명예훼손죄는 진실한 사실의 적시임에도 불구하고 형사처벌의 대상이 된다는 점에서 오랫동안 위헌 논의와 폐지 요구가 이어져 왔으며 또다시 이에 대한 헌법소원이 청구되어 있는 상태이다. 본 논문은 이러한 우리사회의 현 상황에 따른 사실적시 명예훼손죄의 개정 또는 폐지 가능성을 염두에 두고 원칙적으로 주장 또는 유포된 사실의 진실성을 입증하면 처벌하지 않는 독일 형법의 명예훼손 및 관련 규정을 비교법적으로 고찰하였다.
독일 형법은 본질적으로 제186조 명예훼손죄의 적시된 명예훼손적 사실의 진실성이 증명되면 처벌하지 않는다는 객관적 처벌조건과 제193조 정당한 이익의 대변에 명예에 관한 죄에만 적용되는 특수한 위법성 조각사유를 규정함으로써 진실한 사실의 적시를 통하여 명예훼손적 표현을 한 행위자에게 이중적 보호장치를 마련하고 있다. 그러나 진실한 사실을 적시한 경우에도 제192조 진실의 입증에도 불구한 모욕에 따라 주장 또는 유포된 사실이 진실하더라도 그가 이루어진 형태나 정황에 비추어 제185조 모욕죄에 따른 처벌이 고려될 수 있으므로 명예훼손 피해자에 대한 보호장치 또한 마련하였다고 볼 수 있다. 또한 제192a조 선동적 모욕죄와 같이 사실의 진실성과 상관없이 모욕 또는 명예훼손 및 악의적 명예훼손 행위를 처벌할 수 있음을 규정함으로써 새로운 구성요건 창설을 통한 입법의 공백을 메우는 방식 또한 취하고 있다.
이러한 독일의 입법례를 참고하였을 때 우리 형법 제310조 제1항에 적시된 사실의 진실성의 입증 실패를 객관적 처벌요건으로 명시하고, 그 입증책임을 검사가 부담하는 방향의 개정이 필요하다. 다만, 명시된 객관적 처벌요건과 피해자가 진실성을 입증하기 어려운 현실을 고려하여 in dubio pro reo의 원칙은 제한적으로 적용되는 것이 타당하다고 본다. 아울러 형법 제310조에 명예훼손행위에 대한 정당행위의 예를 보다 구체화하고, 그 요건을 세분화함으로써 위법성 조각사유의 적용 범위를 명확히 할 필요가 있다. 이러한 독일의 입법례를 토대로 한 대안을 바탕으로 명예나 체면 등 외적 명예를 중시하는 우리 사회의 전통적 가치관과 특수성을 반영하여 표현의 자유가 사생활 보호 및 인격권 보장과 균형을 이룰 수 있도록 해야 한다.
Die strafrechtliche Verfolgung der Ehrverletzung durch wahre Tatsachenbehauptungen, trotz ihrer Wahrhaftigkeit, hat in der Vergangenheit wiederholt verfassungsrechtliche Diskussionen und Forderungen nach Abschaffung ausgelost, und derzeit liegt eine Verfassungsbeschwerde zu diesem Thema vor. Dieser Aufsatz untersucht im Hinblick auf die gegenwartige Situation in koreanischer Gesellschaft die Moglichkeit einer Reform oder Abschaffung des Straftatbestandes der Ehrverletzung durch wahre Tatsachen und fuhrt eine rechtsvergleichende Analyse des deutschen Strafrechts durch, das grundsatzlich eine Strafverfolgung nur dann zulasst, wenn die Wahrheit der verbreiteten oder behaupteten Tatsachen nicht nachgewiesen werden kann.
Das deutsche Strafrecht regelt grundsatzlich in § 186, dass eine Straftat nur dann vorliegt, wenn die Wahrheit der behaupteten ehrverletzenden Tatsache nicht nachgewiesen werden kann. Dies stellt eine objektive Strafbarkeit als Voraussetzung fur die Strafverfolgung dar. Zudem enthalt § 193 eine spezielle Rechtsfertigungsvorschrift, die nur auf Ehrdelikte anwendbar ist und es dem Tater ermoglicht, sich auf die Wahrung eines legitimen Interesses zu berufen. Damit bietet das deutsche Rechtssystem dem Tater eine doppelte Schutzmaßnahme, wenn dieser wahre Tatsachen verbreitet. Jedoch wird auch im Fall der Verbreitung wahrer Tatsachen nach § 192 die Moglichkeit einer Strafverfolgung wegen Beleidigung nach § 185 in Betracht gezogen, wenn die Art und Weise oder der Kontext der Veroffentlichung eine Beleidigung darstellt, selbst wenn die verbreiteten Tatsachen wahr sind. Auf diese Weise wird auch der Schutz des Ehrverletzten sichergestellt. Zudem bietet § 192a eine Regelung, die es ermoglicht, Beleidigungen oder ehrverletzende Handlungen unabhangig von der Wahrheit der Tatsachen zu bestrafen, wodurch eine Lucke im Gesetz geschlossen wird, um auch in Fallen von boswilliger Ehrverletzung eine strafrechtliche Verfolgung zu ermoglichen.
Unter Berucksichtigung der deutschen Gesetzgebung sollte im koreanischen Strafrecht in § 310 Absatz 1 ausdrucklich festgelegt werden, dass das Fehlen des Nachweises der Wahrheit der behaupteten Tatsache als objektive Voraussetzung fur die Strafbarkeit gilt und die Beweislast hierfur dem Staatsanwalt obliegt. Es ist jedoch unter Berucksichtigung der Tatsache, dass es fur das Opfer in der Praxis schwierig sein konnte, die Wahrheit der Behauptung nachzuweisen, angemessen, das Prinzip in dubio pro reo (Zweifels-Grundsatz) nur eingeschrankt anzuwenden. Daruber hinaus sollte § 310 des Strafgesetzbuches prazisere Beispiele fur gerechtfertigte Handlungen im Zusammenhang mit Ehrverletzungen enthalten und die Anforderungen fur deren Anwendung detaillierter festgelegt werden, um den Anwendungsbereich der Rechtfertigungsgrunde klarer zu definieren. Auf Grundlage dieser deutschen Gesetzgebung sollte eine Losung entwickelt werden, die die traditionellen Werte koreanischer Gesellschaft, die auf dem Schutz von Ehre und Ansehen beruhen, sowie die spezifischen kulturellen Besonderheiten berucksichtigt und gleichzeitig sicherstellt, dass die Freiheit der Meinungsaußerung im Einklang mit dem Schutz der Privatsphare und der Personlichkeitsrechte ausgeglichen wird.