Die Fragen einer strafrechtlichen Produktverantwortung sind in den Blickpunkt der Strafrechtswissenschaft unter dogmatischen und kriminalpolitischen Aspekten geraten. Dazu hat es beigetragen, dass in den letzten Jahrzehente Verbraucherschutz durch zivilrechtliche Produkthaftung in Korea eingehend diskutiert wurde und diese Entwicklung durch den Erlass des Produkthaftungsgesetzes von 12. 2. 2000 einen gewissen Abschluss gefunden hat.
Da in der Industriegesellschaft fehlerhafte Produkte zu den neuen Gefahren für Leib, Leben und Umwelt gehört, die anders als traditionelle Risiken nach den geltenden Regeln von Kausalität, Schuld und Haftung nicht zurechenbar sind, wird die Probleme des Verbraucherschutzes durch strafrechtliche Produktverantwortung unter dem Begriff "Risikogesellschaft" in der Jurisprudenz aufgegriffen. Da mit der Übergang vom liberalen Rechtsstaat zum Sozial- und Wohlfahrtsstaat sich der strafrechtliche Grundsatz vom Gedanken einer repressiven Streuerung hin zu einem präventive Streuerungsmodell gewandelt hat, lässt sich es über die Aufgabe des Strafrechts in der Risikogesellschaft neu besinnen.
Bei der strafrechtlichen Produktverantwortung handelt es sich u.a. darum, ob und wie die Kausalzusammenhang(gegenbenfalls objektive Zurechnung) zwischen Inverkehrbringen (Herstellen oder Verkaaufen) des Produktes oder Pflichtwidriges Unterlassen der Rückrufaktion fehlerhafter Produkte und Gesundheitsschädigung des Verbrauchers festgestellt werden kann. Dabei ist in der Rechtsprechung und Literatur von einer Entformalisierung des strafrechtlichen Kausalitätsbegriffs und einer Subjektiverung der Beweiswürdigung die Rede. Um die neue Risiken in der Risikogesellschaft mit der Flexiblisierung effektiv abzuwehren, würden die Einführung abstrakter Gefährdungsdelikte und zahlreicher vage formulierten Universlrechtsgüter befürwortet.
Aber dieser Versuch würde dazu führen, den strafrechtlichen Schutz auszuweiten und weiter vorzuverlegen. Bei dem Einsatz strafrechtlicher Mittel zur Bekämpfung der neuen Risiken bedarf es Barrieren von den Traditionen eines rechtsstaatlichen Strafrechts. Es gälte für den Verbrauchschutz durch strafrechtliche Produkthaftung.
Angriffe der Anbieterseite der Wirtschaft auf Rechtsgüter der Verbraucher mit rechtlichen Mitteln effektiv zu verhindern, wird die Notwendigkeit betont, den Verbrauchrschutz nicht auf zivilrechtliche Restitution und verwaltungsrechtliche Prävention zu beschränken, sondern auch repressive Mittel wie das strafrecht und Ordnungwidrigkeitsrecht als ultima ratio des Rechtsgüterschutzes einzusetzen.