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죄형법정주의의 근본적 의미
Das Wesen des „nulla poena sine lege“ Grundsatzes im Strafrecht
홍영기 ( Hong Young-gi )
형사법연구 vol. 24 1-24(24pages)

Das Strafrecht verbrieft nach v. Liszt dem Verbrecher das Recht, nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen bestraft zu werden. Der Satz nulla poena sine lege sei das Bollwerk des Staatsbürgers gegenüber der staatlichen Allgewalt, gegenüber dem Leviathan. Diese aufklärerische Annahme ist besonders pauschal, solange sie ihre Grundlagen nur in die reine Gegenüberstellung von Bürger und Staat legt. Dass sie nicht vollständig ist, sieht man daran, dass nach dieser These der Staat für seine Tätigkeit keiner gesetzlichen Grundlagen bedarf, wenn er nicht in die individuelle Rechte eingreift. Auch wenn eine staatliche Maßnahme für die subjektiven Rechte der Bürger vorteilhaft wäre, schwächt diese mildernde, strafbefreiende Willkür die Kraft des nulla poena Grundsatzes. Eine willkürliche Rücknahme des allgemeinen Rechtsgüterschutzes müsste auch beim Gesetzlichkeitsprinzip nicht zugelassen werden. Die Arten und die Schwere der Straftaten und die entsprechende Strafe in der positiven Form zu fixieren, wird zuerst aus dem Wesen des Rechts abgeleitet. Dass das Strafrecht nur als eine Gesetzesform gegeben werden soll, ist auf die Vorstellung zurückzuführen, dass es keine positive Fixierung des Gebots und Verbots gäbe. Die mit ihm geforderte Fixierung einer Strafgewalt auf die Gesetzgebung bedeutet nicht allein, dass diese staatliche Strafjustiz und Bestrafung sich nur in der Form des Gesetzes äußern dürfe. Diese verlangte Positivität sollte die Verknüpfung der unbestimmten Vielzahl künftiger, nur durch abstrakte Tatbestandsbeschreibungen erfasster und von einer unbestimmten Vielzahl von Personen realisierbarer Fälle mit allgemeinen Rechtsfolgebestimmungen sein. Noch eine wichtige moralische Forderung kann man aus den allgemein denkbaren Zuständen herausholen: Bei der staatsmoralischen Dimension geht es nicht mehr um eine neutrale Forderung der Allgemeinheit, sondern um die Sicherheit vor unerwarteter Strafbarkeitsschaffung und Strafbarkeitsverschärfung. Und dieses mit moralischem Element verknüpfte Gesetzlichkeitsprinzip ist eindeutig eine Grenze der Bestrafung, die unübersteigbare Stufe des Strebens nach Zweckmäßigkeit und gezielter Gerechtigkeit im konkreten Fall. So bewirkt das nulla poena sine lege den Schutz einzelner Bürger als magna charta des Täters, nicht nur vor der Politik Mächtiger, sondern auch vor der gesetzlosen Durchsetzung der einzelnen Strafgerechtigkeit.

Ⅰ. 죄형법정주의 의미에 대한 의견대립
Ⅱ. 형법의 일반성요청과 죄형법정주의
Ⅲ. 죄형법정주의의 적용
Ⅳ. 맺음말 - 죄형법정주의와 정의의 요청
[자료제공 : 네이버학술정보]
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