18.97.9.171
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사면의 법치국가적 한계
Grenzen der Gnaden im Rechtsstaat
정현미 ( Chong Hyon-mi )
형사법연구 vol. 20 323-346(24pages)

Die Gnadenentscheidung ist ein Akt der Ausübung verfassungsgebender Gewalt zum Zweck der Aufhebung der Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung. Denn die Gnade kommt in ihrer praktische Wirkung für den Begnatigten nahezu einem Freispruch gleich, hat sie für die Strafrechtspflege eine große praktische Bedeutung. Die Gnade ist eine Grenzefrage des Strafrechts und des Staatsrechts. Im Verfassungsrecht §79 ist der Gnadengewalt bestimmt. Zur Ergänzung der Verfassungsbestimmungen wurde im Jahre 1948 ‘Gnadengesetz' erlassen. Seit der Erlaß des Gnadengesetz wurde das Gnadengewalt aus den irrationalen Gründen, vor allem aus den politischen Gründen sehr oft ausgeübt. Deswegen ist die Gnadenentscheidung immer wieder heftig kritisiert und um Grenzen der Gnaden diskutiert. Von der unseren Gnadenpraxis her erkennt man, daß das Verständnis der Gnade zum Recht neu durchdacht werden muß. Im allgemeinen ist es anerkannt, daß die Gnadenentscheidung grundsätzlich erfolgen werden soll, um Härten des Gesetzes, etwaige Irrtümer der Urteilsfindung, sowie Unbilligkeiten bei nachträglich veränderten allgemeinen oder persönlich Verhältnissen auszugleichen. Zudem kann man wesentlich die Grenze der Gnadenkompetenz durch die Bezugnahme auf die Grundfrage des Straf- und Verfassungsrechts, und durch deren Analyse erkennen. Zunächst ist sie aus der verfassungsrechtlichen Gewaltentteilung sowie aus dem Gleichheitssatz abzuleiten. Außdem soll auch der Strafzweck als Gnadengrund sowie Grenze erwägt werden. Die Gnade als Individualmaßnahme muß vor allem die Persönlichkeit und das Verhalten des Verurteilten im Vollzug berücksichtigen. In der Tat werden die in den Gnadenordnungen enthaltenen Verfahrensregeln als eine Art Selbstbeschränkung der Gnadeninstanz relevant. Fast alle Gnadenordnungen sehen ein weitgehend formalisiertes Ermittlungsverfahren vor. Es soll allerdings geprüft werden, im unserem Gnadengesetz konkretisierte Verfahrensordnungen vorzusehen. Sie zielt auf die Überprüfung der tatsächlichen Angaben des Gesuchs und die Feststellung der persönlichen Verhältnisse des Petenten ab. Im Rahmen dieser Ermittlungen ist auch die Anhörung bzw. die Einholung von Stellungnahmen gerichtlicher Instanzen bzw. Vollzugsbehörden oder der Gnadenausschuß einzuführen. Durch den Reform des Gnadengesetzes in absehbarer Zeit soll die willkürliche Ausübung der Gnadenbefugnis verhütet werden.

Ⅰ. 머리말
Ⅱ. 사면의 현황
Ⅲ. 사면의 정당성 및 필요성과 관련된 논의
Ⅳ. 사면의 법체계적 한계
Ⅴ. 유럽국가의 입법례를 통해서 본 사면권의 통제
Ⅵ. 사면권의 통제와 사면법의 개정방안
Ⅶ. 맺음말
[자료제공 : 네이버학술정보]
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