Der Tatbestandsirrtum ist eine der sehr umstrittenen Themen in vielen Abhandlungen, die für 20 Jahre in 『Journal of Criminal Law』veröffentlicht haben. Vor allem wurden die folgende Punkten viel diskutiert : die Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum in normativen Tatbestandsmerkmale, der Fall aberratio ictus, dolus generalis, die Frage der Auswirkung des error in persona des Täters auf den Anstifter.
Besonders blüht der Streit zwischen Konkretisierungstheorie und Gleichwertigkeitstheorie bei aberratio ictus neulich wieder auf. Nach der bisherige Auffassung betrifft diese Frage überwiegend ein Problem der subjektiven Zurechenbarkeit zum Vorsatz. Aber das neuerdings entwickelte Argument für Konkretisierungstheorie bei aberratio ictus beruht auf die Differenzierungsdenke, dass für die Zurechnung zum Vorsatz die objektive Zurechenbarkeit nochmal prüfen muss, trotzdem dabei die subjektive Zurechnung bejaht wird.
Im grossen und ganzen beobachtet, hat die neulich entwickelte Diskussion über den Tatbestandsirrtum klar gemacht, dass die Irrtumsfälle als die normative Zurechnungsfrage zur Tatbestandsmässigkeit behandelt werden. Obwohl über die Struktur und Kriterien der Zurechnung zum Vorsatz sehr verschiedene Meinungen gegeben werden, steht es fest, dass Vorsatz und Irrtum nicht eine ontologisch Vorgegebene, sondern eine der normativen Beurteilungsproblemen ist, wobei die zwei Dimensionen der Zurechnung, also objektive und subjektive Zurechnungen von Erfolg zum vorsätzliche Handlung verworren sind.