Mit der Einfuehung des neuen Ausbildungsystem zur Rechtswissenschaft wird die Strafrechtsdogmatik sowohl von aussen aus als auch von inneren aus stark angegriffen: Sie sei nicht nur als untauglich angenommen, sondern auch als wenig tauglich. Die angreifende Schlagwort ist so zusammenzusetzen: 'Sie sei zwar theoretisch richtig aber untauchlich in der Praxis. Diese Herausforderung scheint es mir auf die ungerechte Geringschaezung gegen die Strafrechtsdogmatik im positivem Sinne beruht zu sein. Sie wird gehalten fuer untauchlich zur konkreten Problemloesungen, herabgesetzt zu schlichte Sammelungen der inhaltsleeren Lehrmeinungen, und schliesslich zu Ueberfeinerung, die ohne Bedeutung fuer ein wirkliches Lebenswelt ist. Die Kritik gegen die Strafrechtsdogmatik richtet sich darauf, dass es deshalb im Strafrechtgebiet nichts geben, was im Strafrecht wissenschaftlich weiter zu erforschen sind, weil die wesentliche Straftatbestaende und strafrechtliche Begriffe schon seit frueher geklaert und strafrechtliche Grundprinzipien handfest gewurzelt worden sei. Schliesslich sind die Kritiker der Meinung, dass es bei Ausbildung der Rechtswissenschaft an der Universitaet mit der Lehrung von positive Gesetzesvorschriften und gerichtliche Entscheidungen ausreiche und keineswegs eine wissenschaftliche Umgang mit der Grundbegriffe und -Prinzipien im (Straf)Recht brauche.
Doch gehe ich von einem Gesichtspunkt aus, dass der oben geschilderter Ansicht nichts mehr als ein einfaches formales Rehctspositivismus ist, das die fundamentale Fragestellung des Rechtswissenschaft zum Recht und Gerechtigkeit vernachlaessigt. Von daher sind das Strafrecht und die Strafrechtsdogmatik sich in der Weise der Verwirklichung der Gerechtigkeit zu bedienen, dass man unter Beruecksichtigung der Verhaeltnisse zwischen Recht, Staat und Strafe auf die einzelne Bestimmung des geltenden Strafrecht eingeht. Und von diesem Ansatzpunkt aus ist die Aufgabe der Strafrechtswissenschaft und Strafrechtsdogmak herauszustellen: Suche und Bildung von fundamentale Grundprinzipien des Strafrechts; Begruendung fuer die gerechte Strafgesetzgebung; Werfung der Licht auf den toten Winkel von staatlicher Gewaltenteilung; Ausbildung des Strafrechts mit wissenschaftliche Methode;Anordnung des Nievau der Fachgebiet im Rahmen der neuen Jury-System.