독일의 개별 주들은 보건의료인협회법을 통하여 공법상의 사단법인의 형태로 의사협회를 규정하여 의사협회로 하여금 다양한 방식으로 보건의료의 발전과 국민의 보건증진에 기여하게 하고 있다. 독일이 법률을 통하여 의사협회를 공법상의 사단법인으로 구성한 것은 무엇보다도 협회의 자율성을 바탕으로 한, ‘보건의료의 발전과 국민의 보건증진’이라는 의료인단체의 공적 임무수행을 특별히 강조한 것이라고 볼 수 있다. 독일 각주의 의사협회는 법적으로 보장된 자율성을 바탕으로 자신의 사무수행방식과 내부조직에 관한 사항을 규율하기 위해 협회대의원총회를 통하여 법률의 범위내에서 정관을 제정할 권한을 가진다. 그러나 다른 한편으로는 공법상의 사단법인이기 때문에 독일 각주의 의사협회는 그 업무수행에 있어서 국가의 감독을 받고 있다.
그럼에도 이 의사협회는 자신들의 고유업무를 수행하는 자치행정의 주체이기 때문에 협회자치사무에 관한 국가의 감독은 적법성 감독에 한정되고, 국가는 의사협회의 고유사무에 대한 합법성감독권을 행사함에 있어서 비례성원칙, 의사협회의 자치행정에 대한 친화적 태도의 원칙 및 국가의 단계화된 개입의 원칙을 준수하여야 한다. 독일의 주의사협회들은 보건관청을 지원하고 보건의료정책의 수립과 보건의료법령의 입법과정에서의 자문과 의견을 제시하는 역할을 수행하는 것 외에도 협회구성원의 직업적 의무에 대한 규율과 그 감독업무, 전체 구성원들의 직업적 이익대변업무, 구성원과 의료보조인력의 연수와 재교육업무, 구성원간의 분쟁해결업무, 의료분쟁조정업무, 구성원의 환자들에게 정보와 조언을 제공하는 업무 등을 수행하고 있다.
또한 이들은 자신들의 자율성을 바탕으로 연방차원에서 권리능력 없는 사단의 법적 형태를 가진 사법상의 결사로서의 독일연방의사협회를 구성하여 각주의 의사협회의 의견을 통합·조정하여 연방의 보건의료정책과 보건의료법제형성과정에 반영하는 역할도 수행하고 있다.
Die einzelnen Lander in der Bundesrepublik Deutschland schreiben durch das Heilberufe-Kammergesetz die Arztekammer in Gestalt von Korperschaft des offentlichen Rechts. Sie dienen der Entwicklung des gesundheitsmedizinischen Systems und Gesundheitserhohung des Volkes.
Durch das Gesetz konstruiert die Bundesrepublik Deutschland die Arztekammer als die Korperschaft des offentlichen Rechts, weil sie insbesondere die Entwicklung des gesundheitsmedizinischen Systems und Gesundheitserhohung des Volkes als Aufgabe der Heilberufskammer hervorhebt.
Die Arztekammer in den einzelnen Lander ist befugt dazu, im Rahmen des Gesetzes die eigene Satzung durch die Kammerversammlung zu erlassen, damit sie die eigene Arbeitsweise und die ihre Organisation regelt. Andererseits untersteht sie der Staatsaufsicht als die Korperschaft des offentlichen Rechts.
Die Landesarztekammer als Trager des Selbstverwaltungsrechts erledigt jedoch die eigenen Angelegenheiten selbststandig. Daher beschrankt die Staatsaufsicht sich auf die Rechtsaufsicht. Ferner beachten der Staats bei der Staatsaufsicht den Verhaltnismaßigkeitsprinzip und den Grundsatz des Staates zum selbstverwaltungsfreundlichen Verhalten und der abgestuften Intervention des Staates.
Die Landesarztekammern unterstutzen das Gesundheitsamt, und sie beraten und zeigen die Meinungen vor, bei der Aufstellung der Gesundheitspolitik und der gesundheitsmedizinischen Gesetzgebung. Daneben obliegt ihnen vor allem: die Regelung der Berufspflichten ihrer Mitglieder, die Wahrnehmung der beruflichen Belange ihrer Mitglieder, die berufliche Fortbildung und Weiterbildung ihrer Mitglieder und mddizinischer Fachangestellten, die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arzten und zwischen Arzten und Patienten, die Information und Beratung von Patienten.
Die Bundesarztekammer ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Landesarztekammer in der Rechtsform eines nicht rechtsfahigen Vereins. Bezuglich der Aufstellung der Gesundheitspolitik und der gesundheitsmedizinischen Gesetzgebung des Bundes vereinheitlicht sie die verschiedenen Meinungen der Landesarztekammer.