Seit langem ist der polizeiliche Ausnuchterungsgewahrsam in Korea thematisiert, obwohl die polizeiliche Befugnis fur Ausnuchterungsgewahrsam im koreanischen Polizevollzugsgesetz kodifiziert ist. Das Hauptproblem des polizeilichen Gewahrsams kann man darin finden, wie das polizeiliche Ermessen im Rahmen des Gewahrsams rechtsmaßig kontrolliert werden kann. In der Tat gab es einige Falle, in denen Polizei ihre Gewahrsamsbefugnis mißgebraucht hat. An dieser Stelle wird diese Studie in funf Punkten zusammengefasst wie folgende: Erstens ist ein besonderes Gegetz fur Ausnuchterungsgewahrsam unnotigim Gegensatz zum bisherigen legislativen Versuch, weil es nicht gerechtfertigt werden kann, durch besonderes Gesetz das Ausnuchterungsgewahrsam zu regeln. Da kann man eine unnotige Diskriminierung der Betrunkenen im Rahmen des polizeilichen Gewahrsams sehen. Es ist eher empfehlenswert, jetztige Regelungen im Polizeivollzugsgesetz neu zu regeln. Zwitens ist die Einrichtung der Gewahrmszelle in einer Polizeistation unbedingt notwendeg, um jetzige Mißbrauche des Ausnuchterungsgewahrsam zu verhindern. Selbstverstandlich muss die arztliche Untersuchungen dabei vorausgesetzt werden. Drittens soll der Richtervorbehat auch beim polizeilichem Gewahrsam durchgesetz werden. Dadurch kann man die Rechtmaßigkeit und Gerechtfertigkeit des Gewahrsams erwarten. Viertens soll die jetzte Regelung fur Verhinderungsgewahrsam verbessert werden. Nach dieser Regelung kann ein Verhinderungsgewahrsam durchgesetzt werden, nur wenn eine Notwendigkeit der arztlichen Nothilfe vorliegt. Außerdem soll auch ein Verhinderungsgewahrsam fur den offentlichen Schutzgut anerkannt werden. Letztens ist in polizei-organisatorischer Ebene empfehlenswert, der Subjet des Befugnis fur Gewahrsams zu begrenzen.