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獨逸法上(독일법상) 子(자)의 福利(복리)를 위한 國家(국가)의 關與(관여)
Die staatliche Hilfe und der Eingriff fur das Kindeswohl im deutschen Recht
조은희 ( Eun Hee Cho )
아세아여성법학 vol. 5 275-294(20pages)
UCI I410-ECN-0102-2014-300-001752070

Die Eltern sind verantwordkh fur ihre Kinder. Der Grundgesetz regelt, dass die Ptlege und Erriehung der Kinder das natilerliche Recht der Eltern sind und die zuvoerderst ihnen obliegende prueht (An. 6 Abs. 2 Satz 1 GG). Aber hier wurde weiter geregelt, das ihre Betlltigung die staatliche Gemeinschaft wachr (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Wenn ilir Umgang mit iliren Kindem das Kindeswohl stark beeinuachtigt oder gefahrdet, zum Beispiel durch Gewalt, kann der Staat in die Familie eingriefen, urn das Kindeswohl z.u schUrzen. FUr den Schutz. des Kindes ist das Jugendamt die wiehtigste staatliche Institution. Das Jugendamt ist dem Bundesministerium fur Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstellt. Das Jugendamt hilft Eltern und Kindern, wenn sie Hilfe verlangen und im Notfall setzt es sich fur das Kindeswohl ein. Seine Zusammenarbeic mic dem Familienrecht ist auch wichcig. Bei Gefahrdung des Kindeswohles hat das Familiengericht van Amts wegen die zur Abwendung cler Gefuhr erforderlichen Massnahmen zu rreffen. Der insoweit einschlagige Eingriffscatbestand des §1666 BGB hat sowohl hinsichtlich det Vorrauseczungen fur das gerichdiche Tlltigwerden a1s auch runsichdich cler Art clet IU ueffenden Massnahmen eine wesenclich Anderung erfahten. Erforderlieh ist nunmehr, da>s da> k6rperliche, geistige odet seeliche Wahl des Kindes durch missbrauchliche Austibung det elrerlichen Sorge, durch Vernachlassigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltem oder durch das Verhalten eines Orinen gefahrder wird und daB die Eltern nichr gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefaht abzuwenden (§i666 BGB), Oas elterliche Sorgerech[ kann Yom Gericht enczogen wetden. Aber die gesamte Personensorge fur die Kinder dart in Deutschland nur enczogen werden, wenn andere Massnahmen erfolglos geblieben sind. In der Arbeit habe ich weiterhin den Entzug des Sorgetechts in Korea und der Ttitkei dargestellt, Det Staat in Europa/USA zieht sich aus vielen Beteichen des gesellschaftichen Lebel1S zuruck, grei&: weniger ein als fruhet, Nicht vetmehrte Komrolle der Eltem, Strafe odet Entzug des Sotgerechts sind das gesetzgeberische Ziel, sandem Hilfen fur die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltem. Ich denke, daB unser Staat fur die Eaiehung und Sorge des Kindes dem Eltem und Kindem mehr uneerschUtzen soH. Det Enewg des Sorgerechts ist nodg, wenn die elterliche Gewalt clem Kindeswohl genu``det ist, aber vorher mub der Familiengeticht sich darum bemtihen, die Gefahr des Kindeswohles abzuwenden.

[자료제공 : 네이버학술정보]
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