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유럽연합 헌법의 현황과 전망
Zum gegenwartigen Zustand und zur Zukunft des Vertrags uber eine Verfassung fur Euopa
최윤철 ( Yoon Cheol Choi )
일감법학 vol. 11 185-221(37pages)
UCI I410-ECN-0102-2012-360-003428451

Die Einheit der Europa war und ist ein Traum fur Europar. Der Weg zur einheitlichen Europa ist nicht einfach. Es hat denjenigen, die sie durch Gewalt zu erreichen versucht haben, nicht gelungen, eine Europa zu bauen. Nachdem 2. Weltkrieg sind Europar einverstanden und vereinbart, die einheitliche Europa zur Entwicklung der Europa notwendig zu sein. Im Jahr 2003 haben Europar einen sehr shonen Entwurf erfahren. Namlich ist sein Name ,die Verfassung fur Europa,. Der Weg zur einheitlichen Europa ist gross offen. Mindestens haben sie damals so geglaubt; Grand Open. Aber ein Zweifel wachst schnell, ob der schone Traum ein Albtraum werden konnte, nachdem Ratifikation in Frankreich u. Niederland im 2005 geplatzt geworden ist. Der Vertrag uber eine Verfassung fur Europa besteht aus ein Praambel, 4 Teilen und mehren Protokolen. Das erstes Teil beinhaltet allgemine Bestimmungen : Definition u. Ziele der Union(Titel I), Grundrecht u. Unionsburgerschft(Titel II), Zustandigkeiten der Union(Titel III), die Organe der Union(Titel IV), Ausubung der Zustandigkeiten der Union(Titel V), das demokratische Leben der Union(Titel VI), Finanzen der Union(Titel VII), die Union und ihre Nachbarn(Titel VIII), Zugehorigkeit zur Union(Titel IX). Das Teil II besteht aus ein Praambel fur die Grundrechte und einzelne Grundrechte. Die Grundrechte werden nach ihrer Besonderheit eingeordnet: Wurde des Menschen (Titel I), Freiheiten(Titel II), Gleichheit(Titel III), Solidaritat(Titel IV), Burgerrechte(Titel V), Justizielle Rechte(Titel VI), Allgemine Bestimmungen uber die Auslegung und Anwendung der Charta(Titel VII). Das Teil III beinhaltet zwar meisten Bestimmungen auf der Verfassung. Aber es kann als klassische Inhalt einer Verfassung nicht betrachtet werden. Vielmehr handelt sich es als eine Verfassung im materiellen Sinn oder einen Bereich auf den Verwaltungsrecht. Das Teil IV ist die allgemienen und Schlussbestimmungen. Hier wird die Symbol der Union bestimmt(Art. IV-1). Ausserdem betimmt das Teil IV uber die Aufhebung der fruhren Vertrage(Art. IV-2), Territorialer Geltungsbereich (Art. IV-4), Verfahren zur anderung uber die Verfassung(Art. IV-7) usw. Zum Weg zur Einheit der Europa ist schon klar. Tortz der Misserfolg der Ratifikation in einigen Mitgliedstaaten fahrt der Lokomotiv ,Eine Europa, fort. Er ist schon eine halben Weg vorbei. Niemand konnte ihn wiederkehren lassen, obwohl eine neue Situation auf dem Weg eine Schweirigkeit verursacht.

[자료제공 : 네이버학술정보]
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