2010년 대법원이 국회에 제출한 상고심절차에 관한 특례법 개정의견은 고등법원에 상고심사부를 도입하여 대법원의 과중한 업무부담을 경감하고자 한다. 개정의견은 고등법원 상고심사부가 ``이유 없음이 명백한`` 상고를 ``상고심에 보내지 아니하는 결정``으로 처리하고 나머지 상고만 대법원에 보내도록 한다. 그러나 상고심에 보내지 아니하는 결정은 상고에 대한 재판이 아니라는 점과 상고의 이유가 없으면 상고를 기각하여야 한다는 점에서 잘못이다. 또 상고심에 보내지 아니하는 결정에 대하여 즉시항고할 수 있는데, 상고의 이유 없음이 명백하다는 법원의 판단에 대하여 상소할 수 있다는 것은 4심제를 도입하는 것이어서 위험하다. 또 이 결정이 확정되면 원심판결이 확정된 것으로 ``본다``는 것, 상고법원도 변론 없이 판결할 수 있는데 상고심사에서 구술심문을 하여야 한다고 규정한 점, 상고의 적법요건인 상고이유서에 대하여 제출명령을 하게 하고 이를 통하여 상고이유서 제출기간의 기산점을 앞당긴 점 등도 민사소송법에 어긋난다. 따라서 이 개정안에 찬성할 수 없다.
Der koreanische Oberste Gerichtshof legte 2010 dem koreanischen Abgeordnetenhaus einen Gesetzesentwurf zur Einfuhrung des Revisionsprufungssenats am OLG vor, um den OGH zu entlasten. Der Entwurf lasst den Revisionsprufungssenat die Revisionen ohne jegliche Erfolgsaussicht durch Beschluss verwerfen, dessen Tenor "die Sache ist nicht dem Revisionsgericht zuzusenden" lautet. Aber dieser Nichtversendungsbeschluss ist keine Entscheidung uber den Revisionsantrag, und stellt somit eine Verletzung des Justizanspruchs dar. Vom Inhalt her ist er ebenfalls problematisch, denn Revisionen ohne Erfolgsaussicht mussten als unbegrundet zuruckgewiesen werden. Er ist gemaß dem Entwurf beschwerdefahig, allerdings bedeutet ein Rechtsmittel gegen Entscheidung, die das Prufungsergebnis der Revisionsgrunde enthalt, die Eroffnung der vierten Instanz. Der Entwurf steht mit der ZPO noch in vielen Punkten in Widerspruch, etwa die Fiktion oder unwiderlegbare Vermutung des Rechtskraftigwerdens des angefochtenen Urteils, die obligatorische mundliche Anhorung durch den Revisionsprufungssenat, die richterliche Anordnung zur Einreichung der Revisionsbegrundungsschrift. Dem Entwurf ist daher nicht zuzustimmen.