배임죄는 구성요건의 抽象性및 多義的解釋可能性은 물론 횡령죄와의 구별의 難解함 때문에, 해석에 있어 여러 가지 어려움이 있는 규정이라고 할 수 있다. 형법 제355조 2항의 背任罪는 "타인의 사무를 처리하는 자가 그 임무에 위배하는 행위로써 재산상의 이익을 취득하거나 제3자로 하여금 이를 취득하게 하여 본인에게 손해를 가한 때" 5년 이하의 징역 또는 1500만 원 이하의 벌금에 처한다고 규정하고 있어, 배임죄에 관한 구성요건의 의미가 무엇인지 명확하게 인식하는 것은 상대적으로 어려워 보인다. 특히 임무위배행위의 경우 ``그 임무에 위배하는 행위``라고 규정되어 있으면서 ``행위로써 재산상의 이익을 취득``하고 ``본인에게 손해를 가한 때``를 추가적으로 규정하여, 각각의 구성요건요소들의 유기적이고 종합적인 이해가 필요하다. 즉 임무위배행위를 어느 정도의 범위까지 인정할 것인가의 문제는, 필연적으로 임무위배행위의 주체와 객체의 해석문제, 그리고 임무위배행위에 의한 재산상 손해 및 재산상 이익취득의 해석문제와 함께 유기적이고 종합적으로 검토되어야 한다. 배임죄에서 임무위배행위의 해석에 대한 정교하고 엄격한 기준을 확립하기 위해서는 다양한 문헌의 확보 및 참고가 필수이다. 따라서 우리나라 형법교과서 및 다양한 단행본과 논문들, 그리고 법원의 판례를 살펴보는 것은 물론, 우리형법에 많은 영향을 준 독일형법과 일본형법에 대한 참고와 더불어, 그 외 국가의 형법규정이나 특별법규정에 대한 간략한 검토도 필요하다. 이러한 고찰을 거쳐 다음과 같은 결론을 제시한다. 첫째, 임무위배행위 개념의 합리적이고 적절한 확정을 위해서는, 그러한 임무위배행위를 행하는 자인 타인사무처리자의 개념설정이 매우 중요하다. 배임죄의 본질은 ``재산관리의무 있는 신임관계의 파괴, 즉 배신``이다. 그러므로 임무위배행위의 주체는 ``타인을 위하여 사무를 처리하는 자``가 아니라, ``타인에게 귀속하는 재산상의 사무를 처리하는 자``라고 해야 한다. 부동산을 이중으로 매도한자는 타인의 사무를 처리하는 자가 아니므로 임무위배행위를 행할 수 있는 자에서 제외되어야 한다. 또한 ``사무처리``라고 하려면 기계적 사무가 아닌 재산상의 사무를 대행하는 수준에 이르러야 한다. 둘째, 임무위배행위는 모든 재산상 이익을 객체로 한다. 따라서 재물을 제외 해서는 안 된다. 셋째, 임무위배행위의 객체에 의하여 배임과 횡령을 구별하는 것은 타당하지 아니하고, 임무위배행위의 주체와 형태를 종합적으로 고려하여 구별하여야 한다. 그러므로 임무위배행위는 적어도 재물보관자의 영득행위 및 반환거부행위를 포함할 수 없다. 넷째, 구체적으로 임무위배행위의 방식은 불문한다. 따라서 자산의 부당한 저가매각이건, 유상감자이건, 과다배당이건 모두 임무위배행위가 될 수 있다. 이러한 다양한 행위들이 임무위배행위에 포함되는가를 따져야 할 경우, 당해 행위의 목적, 계약체결의 경위, 거래대금의 규모, 회사 등의 재정상태, 실제 거래 가격과 시장가격의 비교, 거래 상대방과 목적물의 원소유자간의 관계 등을 종합하여 판단의 기준으로 삼아야 한다. 다섯째, 임무위배행위에 의하여 행위자는 재산상 손해를 가하여야 하고, 행위자 또는 제3자가 재산상 이익을 취득하여야 한다. 여기서 재산은 법적·경제적 재산개념에 의한 재산이어야 한다. 여섯째, 일부 견해가 주장하는 경영판단원칙은 배임죄의 해석론으로 도입할 필요가 없다. 임무위배행위와 고의의 해석론만으로도 배임죄의 성립범위를 합리적으로 제한할 수 있기 때문이다. 일곱째, 임무위배행위의 성부와 관련하여 모험거래에 대한 해석을 주의해야 한다. 이 때 피해자의 승낙보다 구성요건해당성을 먼저 평가하는 것이 타당하다. 여덟째, 행위자는 임무위배행위를 할 때 고의를 가져야 한다. 고의는 재산상 손해발생 또는 재산상손해발생의 구체적위험발생에 대한 인식과 의사를 포함한다. 또한 행위자는 불법이득의사를 가져야 한다. 아홉째, 연구의 결과 우리형법상 배임죄의 구성요건을 좀 더 명확하게 규정할 필요가 있다. 따라서 배임죄의 구성요건에 대한 다음과 같은 입법론을 제시 하고자 한다. "타인의 재산상 사무를 처리하는 자가, 그 임무에 위배하는 행위로써, 재물 또는 재산상 이익을 취득하거나 제3자로 하여금 이를 취득하게 하여, 본인에게 재산상 손해를 가하거나 재산상 손해발행의 구체적 위험을 발생하게 한 때"라고 규정하는 것이 적절하다.
Die Frage, in welchem Maße bei Untreue eine Pflichtwidrigkeit(d.h. das Vergehen gegen seine Aufgabe) anzunehmen ist, muss notwendigerweise unter Berucksichtigung des Subjekts und des Objekts der Pflichtwidrigkeit und der dadurch bewirkten Vermogensnachteile und-vorteile im Gesamtkontext und umfassend gepruft werden. Der Verfasser kommt im Rahmen der vorliegenden Studie zu folgendem Schluss: Erstens, um den Begriff der Pflichtwidrigkeit konsequent und angemessen zu bestimmen, ist die Bestimmung des Begriffes des Geschaftsbesorgers als Ausfuhrender dieser Pflichtwidrigkeit von großer Bedeutung. Das Wesen der Untreue ist der "Bruch des Treueverhaltnisses in Bezug auf die Pflicht zur Vermogensbetreuung", d.h. der Treubruch. Daher ist das Subjekt der Pflichtwidrigkeit nicht derjenige, der "fur einen anderen die Geschafte fuhrt, sondern derjenige, der die Geschafte in Bezug auf das Vermogen eines anderen fuhrt". Daher sollte derjenige, der ein und dieselbe Immobilie zweimal verkauft, nicht im Rahmen der Pflichtwidrigkeit belangt werden, weil er nicht fur einen anderen die Geschafte fuhrt. Außerdem sollten unter "Geschaftsfuhrung" hier keine einfachen, mechanischen Geschafte verstanden werden, sondern Geschafte auf dem Niveau der Betreuung von Vermogen eines anderen. Zweitens, Objekt der Pflichtwidrigkeit sind samtliche Vermogensvorteile. Deshalb durfen Vermogensobjekte nicht ausgenommen werden. Drittens, es ist nicht akzeptabel, anhand des Objekts der Pflichtwidrigkeit zwischen Untreue und Unterschlagung zu unterscheiden. Die Unterscheidung sollte vielmehr dadurch erfolgen, dass das Subjekt und die Form der Pflichtwidrigkeit umfassend berucksichtigt werden. Deshalb muss zumindest Bereicherung des Vermogensbetreuers und Verweigerung der Vermogensruckgabe vom Tatbestand der Pflichtwidrigkeit ausgeschlossen werden. Viertens, die konkrete Art und Weise der Pflichtwidrigkeit ist nicht von Bedeutung. Entsprechend konnen Verkauf des Vermogens zu unangemessen niedrigem Preis, Kapitalabsetzung oder Proformadividende als Pflichtwidrigkeiten gelten. Um zu beurteilen, ob es sich in diesen Fallen um eine Pflichtwidrigkeit handelt, sollte man den Zweck der betreffenden Handlungen, den Verlauf des Vertragsabschlusses, den Transaktionsumfang, die Finanzlage des Unternehmens, Vergleich von tatsachlichem Handelspreis und Marktpreis, die Beziehungen zwischen den Transaktionspartnern und den eigentlichen Besitzern des Transaktionsobjeks zusammenfassend als Kriterium fur die Beurteilung nehmen. Funftens, der Tater muss durch die von ihm begangene Pflichtwidrigkeit dem anderen einen Vermogensverlust zufugen und der Tater oder ein Dritter muss Vermogensvorteile erhalten. Hier ist "Vermogen" im Sinne des juristisch-wirtschaftlichen Vermogensbegriffes zu verstehen. Sechstens, es besteht keine Notwendigkeit in Bezug auf die Untreue das von einigen vertretene "Business Judgement Rule" als Auslegungstheorie einzufuhren. Der Tatbestand der Untreue lasst sich namlich schon mit der Auslegungstheorie fur Pflichtwidrigkeit und Vorsatz vernunftig bestimmen. Siebtens, in Bezug auf die Erfullung des Tatbestandes der Pflichtwidrigkeit ist Vorsicht bei der Auslegung der Risikogeschafte angebracht. Hierbei ist es angemessen, die Frage der Erfullung des Tatbestandes vor der Frage der Einwilligung des Geschadigten zu beurteilen. Achtens, der Tater muss bei einer Pflichtwidrigkeit mit Vorsatz handeln. Der Vorsatz beinhaltet das Bewusstsein in Bezug auf und den Willen zum Zustandekommen des Vermogensschadens und die Moglichkeit der konkreten Gefahrdung des Vermogens. Außerdem muss der Tater eine rechtswidrige Bereicherungsabsicht haben. Neuntens, es ist notwendig, Tatbestand der Untreue etwas konkreter zu bestimmen. Dabei ist folgende Definition angemessen: Untreue liegt vor, "Falls derjenige, der als Geschaftsbesorger uber das Vermogen eines anderen verfugt, durch das Vergehen gegen seine Aufgabe fur sich einen Vermogensvorteil erwirbt oder eine dritte Person in den Gen