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주관적 공권으로서의 기본권의 발전과 내용
Die Entwicklung und der Inhalt des Grundrechts als subjektiven oeffentlichen Rechts
강태수 ( Tae Su Kang )
청주법학 20권 61-84(24pages)
UCI I410-ECN-0102-2009-360-000125410

Nach der allgemeinen Rechtslehre sind subjektive Rechte stets nach Maβgabe der objekten Rechtsordnung zu bestimmen. Die Grundrechte knupfen als subjektie Rechte an normativ-gefordertes Sollen an und setzen so eine objektive verfassungsrechtliche Verhaltenssteuerung voraus. Herkommlich wird der subjeitive Gehalt der Grundrechte als Abwehrrecht bestimmter Freiheiteinbuβen verstanden. Das Grundrecht als subjektivoffentliches Recht unterscheiden zwischen Awehrrecht und Leistungsrecht. Die Abwehrrechte sind die Rechte des Burgers gegen den Staat auf negative Handlungen des Staates. Die Schutzgegestande der Abwehrrechte sind Freiheit, Eigenschaften und Situationen als Elemente der naturlichen Personlichkeit und Rechtspositionen. Die wesensnotwendigen Hilfsrechte der Abwehrrechte sind die Beseitigungsanspruche und die Unterlassungsanspruche. Die Leistungsrechte im weitem Sinne sind alle Rechte auf positive Handlungen des Staates. Die Leistungsrechte im weiterem Sinne lassen sich in Rechte auf Schutz, Rechte auf Organisation und Verfahren, soziale Grundrechte einteilen. Im Blick auf die Verstarkung der grundrechtlichen Geltungskraft begrunden Grundrechte heutezutage Unterlassungs-bzw. Beseitigungs-, Schutz oder Leistungsanspruche.

[자료제공 : 네이버학술정보]
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