18.97.14.81
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Candidate
생명공학의 위험성에 대한 적절한 규율
Zur Regelung von Gefahren der Gentechnologie
전경운 ( Kyoung Un Chun )
환경법연구 vol. 26 iss. 1 279-312(34pages)
UCI I410-ECN-0102-2009-360-002231324

Dieser Aufsatz befaβ sich snit dringenden rechtlichen Aufgaben, wie sich Gentechnologie heutzutage hierzulunde voranschreiten lassen, welche Gefahrenfaktoren damit entstenhen ko¨nnen und was das Recht im voraus zu leisten hat, tun gegen eventuelle Risiken Vorkehrungen zu treffen. Die Gentechnik als Teil der Biotechnologie hat international in den letzten Jab-en zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ein wesentliches Merkmal der Gentechnik ist, da? mit der Gentechnik die Erbinfonnation gezielt vera¨ndert werden kann bzw, Erbinfortnationen gezielt miteinunder neu kombiniert werden ko¨nnen. Hierdurch unterscheidet sich die Gentechnik von Methode der Reproduktionstnedizin der U¨bertragung von Erbmaterial wie z. B. dem Transfer von Chromosonen oder der Verschrnelzung von vollsta¨ndigen Chromosomensa¨tzen durch Zellfusion. Bei diesen Methoden werden ungezielt alle Gene einer Zelle auf eine undere u¨bertragen. Die Entwicklung der Gentechnik war seit ihrer Einfu¨hrung von einer Risikodiskussion begleidet. Besonders auf dieser Konferenz -bekannt geworden als Asilornar Konferenz im 1975 - wurde das Gesundheitsgefa¨hrdungspotential, das mit rekombinanten Organismen verbunden ist, bewertet und vorgeschlagen, abgestufte Sicherheitsmaβhrnen bei der Durchfu¨hrung gentechnischer Experimente einzuhalten. Durch die jahrelange Diskussion in der BRD urn die Gefahren der Gentechnologie, am 1. Juli 1990 ist das Gesetz zur Regelung von Fragen der Gentechnik(Gentechnikgesetz -GenTG) vom 20. Juni 1990(BGB1. I S. 1080) in Kraft getreten. Zweck des GenTG ist es, Leben und Gesundheit von Menschen sowie die sonstige Umwelt in ihrern Wirkurgsgefu¨ge und Sachgu¨ter vor mo¨glichen Gefahren gentechnischer Verfahren und Produkte zu schu¨tzen und dem Entstehen solcher Gefahren vorzubeugen. Das GenTG regelt auch in den §§32-37 eine verschuldensunabha¨ngige, auf die im Zusarnmenhang rnit der Gentechnischen Vera¨nderung von Organismen auftretenden Risiken zugeschnittene Gefa¨hrdungshaftung. Durch die jahrelange Diskussion in der BRD u¨ber die Gefahren der menschlichen Reproduktionsmedizin, am 1. Januar 1991 ist das Gesetz zurn Schutz von Ernbry-onen(Embryonenschutzgesetz -ESchG) vom 13. Dezember 1990(BGB1. I S. 2746) in Kraft getreten. Dieses Gesetz reagiert auf die neuen Mo¨glichkeiten der Fortpflanzungsmedizin und der Humangentechnik, die mit ihrem medizinischen Zukunft zugleich auch bischer ungekannte Mi?rauch ero¨ffnet haben. Anfang des Jahr 2000 wurde in Montreal nach fu¨nfjahrigen Verhundlungen das Protokoll u¨ber die biologische Sicherheit als Zusatzprotokoll zur Biodiversityverabschiedet. In Korea wurde in den Feb. 2001 entsprechende Vorschriften erlassen. Aber Korea braucht jetzt das Gesetz zur Regelung von die Gefahren der Gentechnologie und die Gefahren der menschlichen Reproduktionsmedizin festzusetzen.

[자료제공 : 네이버학술정보]
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