Die zunehmende Einsicht, daß die schwierige Erlemung und Handhabung der Getrenntund Zusammenschreibung in keinem vertretbaren Verha¨ltnis zu ihrer wirklichen Leistung fu¨r die unmittelbare Bedeutungsverdeutlichung und leichte U¨berschaubarkeit im Texten steht, hat den Wunsch wachsen lassen, im Rahmen einer Orthographiereform auch das Gebiet der Getrennt- und Zusammenschreibung zu vereinfachen, so daß ein ausgewogeneres Verha¨ltnis zwischen Aufwand und Nurzen hergestellt und die mo¨glichst optimale Funktionserfu¨llung der geschriebenen Sprache such auf diesem Teilgebiet etreicht wird. Immer geht es dabei um die zentrale Frage: Wo liegt noch eine Wortgruppe (und somit orthographisch GS),und wo liegt schon ein Wort (also orthographisch ZS) vor? Welche Kriterien gelten oath dem Duden f¨ur die Schreibung eitunal zusammen, einmal getrennt? Der Analysebefund ergibt, daß sehr unterschiedliche Kriterien zur Begcu¨ndung dieser oder jener Schreibweise herangezogen werden - teils semantische, teils syntaktische, teils Betonungskriterien -, was es dem Schreibenden sehr schwer macht, sich schnell und eindeutig zu orientieren: Die Zahl der orthographischen Zweifelsfale ist zu groß. Im Zeitraum 1880 bis 1905 (1. bis 8. Auflage des Rechtscheib-Dudens) gibt es keine allgemeine Regelung der Getrennt- und Zusammenschreibung. Im amtlichen Regelwerk von 1902 ist der Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung nicht explizit behandelt. Zum ersten Mal erscheint ein kurzes Kapitel mit der U¨berschcift usammenschreibung eng zusammengeho¨riger Worter$quot; in der 9. Auflage (1915) des Rechtschreib-Dudens. Die 14. Auflage (1954) stellt einen weiteren Einschnitt in der Nomuerungsexpansion der Dudens dar,. da sie erstmalig ein nach Problembereichen geordnetes Regelwerk zum Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung entha¨lt. In der 20. neuesten Mannheimer Auflage (1991) gelten 7 der insgesamt 8 Hauptregeln der Zusammenschreibung und nur eine der Getrenntschreibung. In der 18. Leipziger Auflage (1985) befmden sich eine Vorbemerkung, 6 Giundregeln und 46 Einzelregeln, die ihrerseits nach den jeweils zusammentretenden Wortarten untergliedert sind. Ein kennzeichnendes Merkmal dieser Regelung ist die Vielfalt und die gleichzeitige Vagheit der Kriterien, nach denen der Schreibende entscheiden soll, ob er im Einzelfall getrennt oder aber zusammenzuschreiben hat. Als entscheidendes Kriterium fu¨r die Getrennt- und Zusammenschreibung gilt die Unterscheidung zwischen konkreter und u¨bertragener Bedeutung, was zu Schreibungen wie z.B. (auf dem Stuhl) sitzen bleiben (=konkret) und (auf seiner Ware) sitzenbleiben (=u¨bertragen) fu¨hrt. Diese unterscheidende Schreibung ist sprachstmkturell und such vom Lesenden aus gesehen unno¨tig, weil aus dem jeweiligen Kontext hervorgeht, welche Bedeutung vorliegt. Problematisch ist auch das Kriterium der Betonung, denn damn wird ein der gesprochenen Sprache entlehntes Kriterium auf die geschriebene angewendet, was im allgemeinen nicht angemessen ist. Zudem kann die Betonung regional beeinfluat sein, von Sprecher zu Sprecher varu¨eren und auch vom Redezusammenhang abhangig rein. Insgesamt la¨ßt sich feststellen, daß die heutige Regelung der Getrennt- und Zusammenschreibung die verschiedensten, z.T. miteinander konkunierenden, z.T. sich widersprechenden Kriterien bemu¨ht und daß sie auch deshalb kaum w handhaben und schwer zu vermitteln ist.