In Oh(1985/1988) ist die semantische Interpretation der deverbativen Nominalisiemng als eine Abstraktion eines bestimmten Arguments interpretiert, das die Bedeutung der deverbativen Nominalisierung bestimmt. Diese Interpretation ist deshalb problematisch, weil sie die syntaktische Struktur der Nominalgruppen nicht erkla¨ren kann, in denen eine deverbative Nominalisiemng als Kopf auftritt. In dieser vorliegenden Aeit bin ich eher der Meinung, daß Nominalisierungssuffixe als ein Funktor fungieren, der die Theta-Grid des Basisverbs in den der Nominalisierung vera¨ndert. Unter der Voraussetzung der Subjektstellung innerhalb der NP ko¨nnen zwei syntaktische Theta-Rollen-Zuweisungsregeln angenommen werden. Die erste Regel lautet, daß ein externes Argument in der NP-Spec-Position eine externe Theta-Rolle(,Agent` bzw. ,Experiencer`) zugewiesen bekommt und die zweite, da ein intemes Argument in der Komplement-Position von N^0 eine interne Theta-Rolle(,Thema`) zugewiesen bekommt. Nach den Theta-Rollen-Zuweisungen mu¨ssen die beiden Argumente aus der Theta-Rouen-Struktur, na¨mlich NP in die U¨berpru¨fungsstniktur herausbewegt werden. Meine Ausgangsstruktur ist die, in der NP in DP als AgrP angesehen wird. Um die beiden Argumente zu u¨berprufen, muß zuerst die Nominalisierung als N^0 in Agrl^0 u¨ber Agrl^2$quot; bewegt werden. Wenn die beiden Agumente als eine maximale Projektion vorkommen, darn gibt es zwei mo¨gliche Pla¨tze, wo sie u¨berpru¨ft werden ko¨nnen, namlich DP-Spec- und Agr2P-Spec-Position. unders als ein externes Argument tritt ein internes Argument auch als eine lexikalische Kategorie au In diesem Fall muß die U¨berpru¨fung durch Kopf-Bewegung stattfinden. Deswegen wird es in die Agrl^0 adjungiert und dort u¨betpru¨ft.