Mein Thema bezieht rich darauf, zu erkla¨ren, wie Geschehensnominalisierungen in Sa¨tzen semantisch verschieden interpretiert werden ko¨nnen. Bierwisch (1989) erkla¨rt theses Problem auf der konzeptuell organisierten enzyklopa¨dischen Wissensebene, auf der Bierwisch(1983) auch verschiedene Bedeutungen der Appelativnomen untersucht hat. Aber man kann sagen, daß Geschehensnominalisierungen trotz ihrer nominalen Kategorie eher als ein Verb in bezug auf Argumentstrukturen, Theta-Rouen-Zuweisungen, Aktionsarten usw. behandelt werden sollten. unders als Bierwisch(1989) gehe ich davon aus, daß verschiedene interpretationen der Geschehensnominalisierungen semantisch erkla¨rt werden sollten. Aus den Untersuchungen hat es sich ergeben, daß Geschehensnominalisierungen genau wie der Inhalt der Theta-Rouen der Verben interpretiert werden, mit denen sie kombiniert werden. Dies besagt aber nicht, daß Geschehensnominalisierungen mit jedem Verb kombiniert werden ko¨nnen. In dieser Kombination bestehen drei Beschra¨nkungen bezu¨glich der Aktionsarten und der Aspekte. Erstens: Die Geschehensnominalisierungen, die tempuslose Tatsachen denotieren, werden nur mit tempuslosen Verben kombiniert. Zweitens: Die Geschehensnominalisierungen, die auf punktuelle Ereignisse referieren, verbinden sick nur mit punktuellen Verben. Drittens: Die Derivatnominalisierungen, die sich auf einen zeitlich abgeschlossenen perfektiven Aspekt beziehen, kommen mit terminativen Pra¨dikaten zusammen vor und die Infinitivnominalisierungen, die auf einen zeitlich offenen imperfektiven Aspekt bezogen Bind, verbieten die Kombinierbarkeit mit terminativen Pra¨dikaten.