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Candidate
형법해석학적 관점에서 응보론의 재조명
Die Wiederbeleuchtung der Vergeltungstheorie im Blick der Strafrechtsdogmatik
류전철 ( Ryu Chen Chel )
UCI I410-ECN-0102-2009-360-003493786

Obwohl Menschen als eine gesellschaftliche Existenz lebt, brauchr die Gesellschaft eine ZwangsmaBnahme, die gegenuberstehenden und spannenden Verhaltnisse zwischen einer Person und der Gesellschaft auflosen und wesentliche Ordnungen wieder zu erlangen. Das Strafrecht schutzt fundamentale Rechtsguter gerade uber die Strafe als das scharfste Mittel der Staatsgewalt. Bisher werden d e Straftheorien dikutiert, unter dem Titel die Frage des Strafzweck , Worum die Strafe dem Tater aufgegeben werden soll. Uber den Straftheorien werden die absolute Straftheorie, die relative Theorie, die Vereinigungstheorie. Mit der Abkehr von der absolute Theorie und der Einsicht in die mangelnde Trafahigkeit spezialpraventiver Konzepte mufiten sich fast zwanslaufug die generalpraventiven Deutungen des Strafrechts in den Vordergrund schieben. Fur die Rechtfertigung der Strafe und Strafrechts gibt es eigentlich die Vergeltungstheorie und relative Straftheorie. Im Gegensatz zur ersteren, fur die allein der Sinn der Strafe im Vordergrund steht, dienen praventions-orientierte Strafzwecke, welche abgeshen von der positiven etwa nur die negative Generalpravention und Spezialpravention umfassen, ausschliefilich der Verbrechensvorbeugung und geben dese der Strafe einen reinen symbolischen Sinn. Bisher unter dieser Theorie wird aber die Vergeltungs-theorie ganz falsch erkannt. Sie bedeutet Strafen als Negation der Negation des Rechts. Das heiBt, ein absolutes Verlangen der Gerechtigkeit, ein vergangene Ubel mit Ubel zu strafen. Dagegn bei den Generalpraventions-theorien werden Menschen uberhaupt als ein Objekt der Vorbeugung der Verbrechens bedroht, weil sie damit auf die Vorbeugung des Verbrechens wirkung haben will. Die Absolute Straftheorie verfolgt durchaus einen irdischen Zweck, und es ist auch sinnvoll. Sie bezweckt die Erhaltung und Gewahrleistung und Wiederherstellung als Grundlage des Gemeinschaftslebens und als Basis freier Entfaltung vernunftig und sinnvoll. Sie legitimiert sich dabei daraus, daB auch der Einsatz der Strafe letzlich vernunftig ist. SchlieBlich hat Vergeltungstheorie den Vorzug, daB ihr gedanklicher Ansatze eine Begren-zung der staatlichen Eingriffsbefugnis ermo¨glicht.

[자료제공 : 네이버학술정보]
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