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18.97.14.83
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Candidate
대향범의 구조에 관한 일고
Eine Bemerkung zur strafrechtlichen Struktur der Begenungsdelikte
이진국(Jin Kuk Lee)
UCI I410-ECN-0102-2009-360-020289646

Die in der koreanischen Strafrechtsdogmatik bis heute auch noch nicht herauskristallisierte Lehre von der sog. ‘notwendigen Teilnahme’ wirft sich eine Kernfrage auf, ob die Mitwirkung des notwendig Beteiligten an einem der einseitig mit Strafe bedrohten Begenungsdelikte uberhaupt bestraft werden kann, wenn ja dann inwieweit. Zu dieser Fragestellung weisen die koreanische herrschende Lehrmeinung und die Rechtsprechung pauschal nur insoweit auf, dass die Strafbarkeit des nicht mit Strafe bedrohten Beteilgten wegen Anstiftung oder Beihilfe immer verneint wird, da die Strafbarkeit im besonderen Teil des Strafgesetzbuches jeweils abschließend geregelt sei. Aus der Auslegung des einzelnen Straftatbestands mit dem einseitig mit Strafe bedrohten Begenungsdelikt ergibt sich jedoch nur die Tatsache, dass der straflose Beteiligte nicht als ‘Taterschaft’ bestraft werden darf. Die Frage, ob der straflose Beteiligte als Anstifter oder Gehilfe durch Anwendung des allgemeinen Teils bestraft werden kann, sollte hingegen auf der anderen Dimension diskutiert werden, die in der deutschen Teilnahmedogmatik seither eine Reihe von Begrundungsversuche bezuglich der Strafbarkeit des straflosen Beteiligten verbreitet ist. Zur Strafbarkeitsfrage der straflosen Beteiligung sind die deutsche Lehrmeinung und Rechtsprechung zwei Grundsatze anerkannt, die also einerseits jede notwendige Teilnahme straflos ist, die das zur Tatbestandsverwirklichung notwendige Maße nicht uberschreitet, andererseits jede Tatbeteiligung des durch den Tatbestand Geschutzten straflos ist. Die hier vertretene Mindestmitwirkungs- und Opferschutzthese sollte auch auf die koreanische Dogmatik zur Lehre von der notwendigen Teilnahme angewendet werden. Bevor man aber die auf die Diskussion um die Strafbarkeitsfrage eingeht, sollte die Begriffe der notwendign Teilnahme genau definiert und vor allem auch die Frage aufgeklart werden, welche Tatbestande sich in die Begriffe der einseitig mit Strafe bedrohten Begenungsdelikte einschliessen lassen.

[자료제공 : 네이버학술정보]
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