Notwendigerweise muss das Verfassungsrecht den Status der lex superior haben und also in der Hierarchie der Normen auf einer hoheren Stufe angesiedelt sein als das Privatrecht. uber Rechtsprechung und herrschende Verfassungsrechtsdogmatik kann man jedoch eine Kritik schreiben, dass die Schutzbereiche des Verfassungsrechts zu weit sind und die Abwagung der Verhaltnismaßigkeit zu beliebig ist. Weil zudem im Konflikt zwischen Privaten in der Regel beide Seiten sich auf Grundrechte berufen konnen, laßt sich die staatliche Aufgabe, Freiheiten einander zuzuordnen und voneinander abzugrenzen, nicht durch einen unmittelbaren Ruckgriff auf die Grundrechte losen. In ihrem Verhaltnis zueinander sind Private nicht an die Grundrechte gebunden. Sogar ist zu behaupten, dass im koreanischen Recht selbst der mittelbare Einfluß der Grundrechte auf das Privatrecht nicht gilt. Denn es ist fraglich, dass das koreanische Verfassungsgesetz in seinem Grundrechtsabschnitt neben der Gewahrleistung der Grundrechte als Abwehrrechte gegen Eingriffe der offentlichen Gewalt Elemente objektiver Ordnung enthalt, die fur alle Bereiche des Rechts einschließlich der Privatrechtsordnung Geltung haben. Meines Erachtens, stellt er sich nur als offentliches Obergesetz dar, das hauptsachlich das Verhaltnis zwischen dem Staat und dessen Staatsburger regelt. Also soll in diesem Aufsatz durchaus neu untersucht werden, welche Bedeutung die Verfassungsrechtsbestimmungen fur das zivilrechtlich geregelte Verhaltnis Privater zueinander haben, insbesondere im koreanischen Recht.