In diesem Beitrag stellt sich die Frage, wie das Recht der Kinder in der multikulturellen Gesellschaft ohne die Rassen- und Kulturdiskriminierung geschutzt werden soll. Vor allem soll die Polemik um Multikulti versus Leitkultur oder Nationalstolz versachlicht werden, wenn die zentrale Frage nach der Entscheidung uber Zuwanderung lautet, ob Recht bietet, was die Diskriminieirungsverbote der Verfassung versprechen, also Menschenwurde als Freiheit von Nachteiligungen. Hinsichtlich des kulturellen Pluralismus ist es nicht richtig, wenn Einwanderer einseitig von der koreanische Kultur assimiliert wird. Die Kultur von Einwanderern zur einheimischen Bevolkerung soll auch berucksichtigt werden. Aus juristischer Sicht geht es bei einer Einwanderung/Zuwanderung um die Festlegung der Aufnahmevoraussetzungen fur Auslanderinnen und Auslander sowie die Ausgestaltung des Aufenthalts in Korea auf dem Hintergrund der Verfassungslage, der volkerrechtlichen Bindungen sowie "der Erklarung der Generalversammung uber die Beseitigung aller Formen von Rassendisk-riminierung", weiterhin um die rechtliche Ordnung der Beziehungen von Einwanderern zur einheimischen Bevolkerung sowie der Zuwanderer untereinander. In einiger Jahren wird die auslanderstammene Kinder in Korea berufstatig sein, uberdies heiraten. die ganz andere Hautfarbe haben. Also werden sie ein kunftiger Leiter in der koreanischen Gesellschaft. Es ist daher erforderlich, Gesetzgebungen fur das Verbot der Rassendiskriminerung und die Foderung der Einwanderersfamilie zu machen.